ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR ANTHROPICS-SOFTWARE
WICHTIG: DIESER VERTRAG (kurz "EULA" = End User License Agreement) IST EIN RECHTSGÜLTIGER VERTRAG ZWISCHEN DER NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSON, DIE DIESE SOFTWARE LIZENZIERT HAT, UND ANTHROPICS. DURCH INSTALLATION UND BENUTZUNG DIESER SOFTWARE STIMMT DER KUNDE DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS ZU. LESEN SIE DIESEN VERTRAG VOR ABSCHLUSS DER INSTALLATION UND VERWENDUNG DER SOFTWARE SORGFÄLTIG DURCH. INSTALLATION UND/ODER BENUTZUNG DIESER SOFTWARE IST DER ANNAHME DER SOFTWARE UND DER EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG MIT DIESEN BEDINGUNGEN GLEICHGESTELLT. WENN SIE NICHT MIT DEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ODER NICHT BERECHTIGT SIND, EINE SOLCHE VERPFLICHTUNG FÜR DEN KUNDEN EINZUGEHEN, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT INSTALLIEREN UND/ODER BENUTZEN. GEBEN SIE DIE SOFTWARE DEM VERKÄUFER ZURÜCK, DER IHNEN DEN KAUFPREIS NACH MASSGABE SEINER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ERSTATTEN WIRD.
1. Lizenzgewährung
Die im Abschnitt 1 gewährten Lizenzen unterliegen den in diesem EULA aufgeführten Geschäftsbedingungen:
(a) Eine kostenlose Evaluierungslizenz zur Bewertung der lizenzierten Software, um festzustellen, ob sie die Anforderungen des Lizenznehmers erfüllt.
(b) Ihre Lizenzrechte unter diesem EULA sind persönlich, nicht übertragbar und nicht exklusiv.
(c) Diese Software weist technische Schutzmaßnahmen auf, um eine unlizenzierte bzw. rechtswidrige Verwendung der Software zu verhindern. Sie erklären sich einverstanden, dass Anthropics diese Maßnahmen verwenden darf und Sie hinsichtlich dieser technischen Schutzmaßnahmen allen Erfordernissen nachkommen.
2. Lizenzbeschränkungen
(a) Es ist Ihnen untersagt, die Software zu ändern, zu kombinieren, zu modifizieren, anzupassen oder zu übersetzen, sie zu dekompilieren, einer Rückentwicklung zu unterziehen, zu disassemblieren oder in eine visuell erfassbare Form zu bringen.
(b) Sofern nicht anders angegeben, dürfen Sie die Software nicht vermieten oder verpachten.
(c) Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders angegeben, dürfen Sie die Software nicht abändern oder als Ausgangsbasis für andere Produkte verwenden.
(d) Sie dürfen die Software nicht zur Entwicklung von Produkten verwenden, die die gleiche Primärfunktion wie die Software selbst aufweisen.
(e) Sie dürfen keine Ihrer Rechte, Haftungen und/oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Anthropics vorübergehend oder dauerhaft an Dritte unterlizenzieren, abtreten oder in irgendeiner Weise übertragen.
(f) Für den Fall, dass Sie sich nicht an die Bedingungen dieses EULA halten, kann Anthropics die Lizenz kündigen und Sie auffordern, alle Kopien der Software zu vernichten (alle anderen Rechte beider Seiten und alle weiteren Bestimmungen dieses EULA sind jedoch nach Beendigung der Lizenz weiterhin gültig).
3. Eigentum
Die vorstehende Lizenz gewährt Ihnen eine beschränkte Nutzung der Software. Die Firma Anthropics und ihre Zulieferer behalten alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich der Eigentums- und durch Urheberrechte geschützten Rechte, an der Software (sowohl als unabhängiges Werk als auch als Werk, das als Grundlage für von Ihnen entwickelte Anwendungen dient) sowie an allen Kopien davon. Alle nicht ausdrücklich in diesem EULA gewährten Rechte, einschließlich aller in- und ausländischen Urheberrechte, verbleiben bei der Firma Anthropics und ihren Zulieferern.
4. EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS
(a) Anthropics gewährleistet für die Dauer von neunzig (90) Tagen ab Lieferdatum (nachgewiesen durch eine Kopie Ihres Kaufbelegs): (i) dass die Software, sofern sie mit einer empfohlenen Hardwarekonfiguration verwendet wird, im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der mitgelieferten Dokumentation funktioniert, und (ii) dass die physischen Datenträger, auf denen die Software geliefert wird, bei normaler Verwendung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
(b) MIT AUSNAHME DER VORSTEHENDEN BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG SCHLIESSEN ANTHROPICS UND SEINE LIEFERANTEN ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN UND ZUSICHERUNGEN AUS, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH DER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. EBENSO WIRD KEINE GEWÄHRLEISTUNG DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DES RECHTSTITELS ODER DER UNGESTÖRTEN NUTZUNG GEGEBEN. ANTHROPICS GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS DIE SOFTWARE FEHLERFREI IST ODER UNTERBRECHUNGSFREI FUNKTIONIERT. RECHTE ODER RECHTSBEHELFE NACH ARTIKEL 2A DES UCC (UNIFORM COMMERCIAL CODE) WERDEN IHNEN NUR GEWÄHRT, SOWEIT DIES HIERIN AUSDRÜCKLICH VORGESEHEN IST. DIE SOFTWARE IST NICHT FÜR DIE VERWENDUNG IN GEFÄHRLICHEN UMGEBUNGEN KONZIPIERT, VORGESEHEN ODER LIZENZIERT, DIE AUSFALLSICHERE STEUERUNGEN ERFORDERN, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, DER PLANUNG, DES BAUS, DER WARTUNG ODER DES BETRIEBS VON NUKLEARANLAGEN, FLUGNAVIGATIONS- ODER FLUGKOMMUNIKATIONSSYSTEMEN, DER FLUGSICHERUNG SOWIE VON LEBENSERHALTUNGS- ODER WAFFENSYSTEMEN. ANTHROPICS SCHLIESST AUSDRÜCKLICH JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR SOLCHE ZWECKE AUS.
(c) FALLS NACH ANWENDBAREM RECHT EINE HAFTUNG FÜR DIE SOFTWARE VORGESCHRIEBEN IST, IST DIESE AUF NEUNZIG (90) TAGE AB LIEFERDATUM BESCHRÄNKT.
(d) MÜNDLICHE ODER SCHRIFTLICHE INFORMATIONEN ODER RATSCHLÄGE VON ANTHROPICS, VON IHREN HÄNDLERN, VERTRAGSHÄNDLERN, VERTRETERN ODER ANGESTELLTEN BEGRÜNDEN WEDER EINE GEWÄHRÜBERNAHME, NOCH ERWEITERN SIE IRGENDEINEN GEWÄHRLEISTUNGSRAHMEN DIESER VEREINBARUNG.
5. Ausschließliche Rechtsmittel
Ihr ausschließlicher Anspruch im Rahmen dieses Abschnitts besteht in der Rückgabe der Software mit Kaufbeleg und einer Problembeschreibung an den Händler, von dem Sie sie erworben haben. Sofern Anthropics ein Gewährleistungsfall im Sinne dieser Bedingungen innerhalb von neunzig (90) Tagen ab Lieferdatum an Sie schriftlich mitgeteilt wird, wird Anthropics nach eigenem Ermessen in wirtschaftlich vertretbarem Rahmen entweder Ersatzdatenträger bzw. Ersatzsoftware liefern, deren Funktion grundsätzlich der Beschreibung in der Dokumentation entspricht, oder den vollen Kaufpreis für die Software erstatten. Die Gewährleistung von Anthropics erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch eine Abänderung der Software, durch Beschädigung der Datenträger, durch Missbrauch, Unfall, Modifizierung, falscher Verwendung oder aufgrund der Nutzung der Software in Verbindung mit einer anderen als der empfohlenen Hardwarekonfiguration entstehen. Missbrauch, Unfall, falsche Verwendung, Modifizierung oder zweckwidrige Nutzung in diesem Sinne führt zu einem Erlöschen der oben genannten Garantie. BEI DIESEM ANSPRUCH HANDELT ES SICH UM DEN EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN ANSPRUCH AUS EINER VERLETZUNG DER AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE UND DIE BEGLEITENDE DOKUMENTATION.
6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
(a) NICHTS IN DIESEM VERTRAG BESCHRÄNKT ODER SCHLIESST DIE HAFTUNG VON ANTHROPICS AUS FÜR (i) TOD ODER KÖRPERVERLETZUNG INFOLGE SEINER FAHRLÄSSIGKEIT ODER (ii) BETRUG ODER ARGLISTIGE TÄUSCHUNG.
(b) VORBEHALTLICH KLAUSEL 6(a) HAFTEN WEDER ANTHROPICS NOCH SEINE LIEFERANTEN IHNEN ODER DRITTEN GEGENÜBER FÜR INDIREKTE, BESONDERE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, STRAFSCHADENSERSATZ, DECKUNGSKÄUFE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN AUS DER UNMÖGLICHKEIT, GERÄTE ZU NUTZEN ODER AUF DATEN ZUZUGREIFEN, GESCHÄFTSVERLUST, ENTGANGENEM GEWINN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG ODER ÄHNLICHEM), DIE SICH AUS DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DER UNMÖGLICHKEIT IHRER NUTZUNG ERGEBEN, UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSGRUNDLAGE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, GEWÄHRLEISTUNGSVERLETZUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), PRODUKTHAFTUNG ODER SONSTIGEM, SELBST WENN ANTHROPICS ODER SEINE VERTRETER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN UND SELBST WENN EIN HIERIN VORGESEHENER RECHTSBEHELF SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.
(c) VORBEHALTLICH KLAUSEL 6(a) IST DIE GESAMTHAFTUNG VON ANTHROPICS IHNEN GEGENÜBER AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG (OB WEGEN FAHRLÄSSIGKEIT, VERTRAGSBRUCH ODER AUS SONSTIGEM GRUND) UNABHÄNGIG VON DER URSACHE AUF DEN HÖHEREN DER FOLGENDEN BETRÄGE BESCHRÄNKT: £100 ODER DEN VON IHNEN FÜR DIE SOFTWARE, DIE DEN SCHADEN VERURSACHT HAT, GEZAHLTEN BETRAG.
(d) DIE OBEN GENANNTEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GELTEN FÜR DIE O. G. GEWÄHRLEISTUNGEN UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE SOWIE ALLE ANDEREN BESTANDTEILE DIESES EULA.
7. Geschäftsgrundlage
Die beschränkte Gewährleistung und der Haftungsausschluss, die Gewährleistungsrechte und die eingeschränkte Haftung stellen grundlegende Bedingungen des Vertrags zwischen Anthropics und Ihnen dar. Ohne diese Einschränkungen wäre es Anthropics nicht möglich, die Software wirtschaftlich sinnvoll anzubieten. Die beschränkte Gewährleistung, der Haftungssausschluss, die Beschränkung der Ansprüche und die Haftungsbeschränkung erstrecken sich auch auf die Lizenzgeber von Anthropics.
8. Allgemeines
Dieser Vertrag unterliegt englischem Recht und ist nach diesem auszulegen.
Dieses EULA enthält sämtliche Vereinbarungen der Vertragsparteien bezüglich des Vertragsgegenstands und schließt alle vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen der Parteien aus. Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle abweichenden oder zusätzlichen Bestimmungen, die in einem etwaigen Kaufauftrag oder einer anderen schriftlichen Benachrichtigung bzw. einem anderen schriftlichen Dokument enthalten sind, das von Ihnen im Zusammenhang mit der hiermit lizenzierten Software ausgestellt wurde, gegenstandslos sind. Eine Unterlassung oder ein Verzug seitens Anthropics bei der Ausübung der Rechte im Rahmen dieses EULA bzw. im Falle eines Verstoßes gegen dieses EULA gilt nicht als Verzicht auf diese Rechte bzw. auf die Geltendmachung von Rechtsmitteln gegen diesen Verstoß.
Kein Händler, Vertreter oder Mitarbeiter von Anthropics ist dazu berechtigt, an diesem EULA Änderungen vorzunehmen, es sei denn, diese Änderungen wurden schriftlich erfasst und von einem entsprechend autorisierten Vertreter von Anthropics signiert.
Sollte irgendeine Bestimmung dieses EULA von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig erklärt werden, wird diese Bestimmung im maximal zulässigen Umfang umgesetzt, und die übrigen Bestimmungen dieses EULA bleiben in vollem Umfang gültig.
Fragen zu diesem EULA richten Sie bitte an: Anthropics Technology Ltd., 128 The Causeway, Gloucester GL2 4LH, UK. Eingetragen in England unter der Nr. 3614662. USt-IdNr. GB766332125.
Anthropics und andere in dieser Software enthaltenen Marken sind Marken oder eingetragene Marken von Anthropics Technology Ltd. in den USA und/oder anderen Ländern. Marken, Markennamen, Produktnamen und Logos von Drittanbietern sind möglicherweise Marken oder eingetragene Marken der jeweiligen Eigentümer. Das Entfernen oder Ändern von Marken, Markennamen, Produktnamen, Logos, Urheberrechts- und anderen markenschutzrechtlichen Vermerken, Legenden, Symbolen oder Etiketten in der Software ist untersagt. Dieses EULA berechtigt Sie nicht zur Verwendung der Namen oder Marken der Firma Anthropics oder ihrer Lizenzgeber.